Drohne registrieren: Ratgeber und FAQs

Neue EU-Drohnenverordnung: Was hat es mit der Drohnen-Registrierung auf sich, wo kannst du deine Drohne registrieren und was kostet das?

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Lesedauer: 4 Minuten2021-03-12
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Gemäß der neuen EU-Drohnenverordnung müssen nahezu alle gängigen Drohnen-Modelle registriert werden. Die Experten von drohnen.de erklären, was es mit der neuen Drohnen-Registrierung auf sich hat, wo du deine Drohne registrieren kannst und was die Kosten der Drohnen-Registrierung sind.

Drohnen-Registrierung seit 31.12.2020

Seit 31.12.2020 müssen sich Drohnen-Piloten aufgrund der EU-weiten Richtlinien auf neue Regelungen und Pflichten einstellen. Hierzu gehört auch die Drohnen-Registrierungspflicht, die für alle Betreiber von Drohnen bzw. unbemannten Fluggeräten mit einem Abfluggewicht von mehr als 250 Gramm gilt. Wenn deine Drohne also mehr als 250 Gramm wiegt, musst du sie in der Datenbank des Luftfahrt-Bundesamtes registrieren. Die Registrierungspflicht gilt aber auch für Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 250 Gramm, wenn die Drohne über einen so genannten „Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten“ – also eine Kamera – verfügt. Benutzt du also die DJI Mavic Mini oder DJI Mini 2, ist ebenfalls eine Registrierung notwendig, auch wenn das Gewicht dieser Drohnen-Modelle unter 250 Gramm liegt. Allerdings müssen nicht die Drohnen an sich, sondern die Betreiber der Drohne registriert werden. Betreiber können dabei sowohl Privatpersonen als auch Organisationen – etwa Unternehmen oder juristische Personen – darstellen. Der registrierte Betreiber darf dann mehrere Drohnen im Rahmen seiner Registrierung nutzen und diese bei Bedarf auch durch neue oder andere Drohnenmodelle ersetzen.

Wichtig: Da die Anzahl an Antragstellungen extrem hoch ist und die manuellen Überprüfungen durch das Luftfahrt-Bundesamt einen enormen Zeitaufwand bedeuten, wurde die Registrierungspflicht für Drohnen-Betreiber kurzfristig bis zum 30.04.2021 ausgesetzt. Daher gilt die Registrierungspflicht für Drohnen-Betreiber erst ab dem 01.05.2021. Hast du bis dahin noch keine e-ID durch das LBA erhalten, musst du – gemäß alter Drohnen-Verordnung – eine feuerfeste Plakette samt Name und Anschrift sichtbar und dauerhaft auf der Drohne anbringen.

Wo kann ich mich als Drohnen-Betreiber registrieren?

Prinzipiell muss sich also jeder Betreiber bzw. Fernpilot einer Drohne registrieren. Eine zusätzliche Registrierung der Drohne selbst ist allerdings nicht notwendig. Die Registrierung als Drohnen-Betreiber bzw. Drohnen-Fernpilot ist beim Luftfahrt-Bundesamt – kurz LBA – möglich. Die UAS-Betreiberregistrierung ist mit Hilfe eines Onlinezugangs zum Registrierungsportal auf der Website des Luftfahrt-Bundesamtes möglich. Wenn du dich als Drohnen-Betreiber registrieren möchtest, muss du entsprechende Daten bereithalten. Unter anderem sind Name, Geburtsdatum, Ausweis (Personalausweis oder Reisepass), Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer notwendig. Um dich daher auf die Registrierung optimal vorzubereiten, solltest du einen Scan bzw. ein Foto des Ausweises anfertigen. Des weiteren musst du bei der UAS-Betreiberregistrierung das Vorliegen einer Drohnen-Haftpflichtversicherung vorweisen. Daher ist es im Rahmen der Registrierung auch notwendig, den Namen des Versicherers sowie die Nummer der Versicherungspolice zur Drohnen-Haftpflichtversicherung anzugeben. Möchtest du dich als juristische Person als Drohnen-Betreiber registrieren, benötigst du außerdem ein offizielles Dokument, aus dem die Daseinsberechtigung als juristische Person hervorgeht – also beispielsweise einen Handelsregisterauszug oder einen Vereinsregisterauszug.

Was passiert nach der Registrierung als Drohnen-Betreiber?

Sobald du dich als Drohnen-Betreiber registriert hast, erhältst du vom Luftfahrt-Bundesamt eine eindeutige, individuelle UAS-Betreiber-Nummer – die so genannte e-ID. Diese setzt sich aus zwei durch einen Bindestrich getrennten Teilen zusammen. Auf der Drohne selbst musst du lediglich die e-ID bzw. UAS-Betreiber-Nummer anbringen. Es kann aufgrund der hohen Nutzerzahl und Anmeldungen aktuell etwas dauern, bis du deine Betreiber-ID im Portal des LBA sehen kannst. Erst nach einer manuellen Prüfung deiner Identität durch das LBA bekommst du deine e-ID.

Achtung: Die UAS-Betreiber-ID wird auch als Operator-ID, e-ID oder elektronische Identifikationsnummer bezeichnet und ist die Nummer, die du auf deiner Drohne anbringen musst – etwa mit Hilfe einer angefertigten Plakette. Die Betreiber-ID muss also auf jeder Drohne angebracht werden, die in deinem Eigentum ist. Du erhältst im Portal des LBA bzw. durch Abschluss des kleinen EU-Drohnenführerscheins A1/A3 zusätzlich auch noch eine sogenannte Fernpiloten-ID bzw. Remote-Pilot-ID. Diese musst du jedoch nicht am Fluggerät anbringen, sondern lediglich während des Betriebs der Drohne in Form eines Kompetenznachweises mit dir führen. Außerdem ist die Fernpiloten-ID nicht nur auf dem kleinen Drohnen-Führerschein, sondern auch auf dem großen Drohnen-Führerschein (EU-Fernpilotenzeugnis A2) vermerkt.

Was kostet die Registrierung als Drohnen-Betreiber?

Aktuell ist die Registrierung als Drohnen-Betreiber noch kostenlos möglich. Künftig ist es jedoch wahrscheinlich, dass das Luftfahrtbundesamt für die Registrierung als Drohnen-Betreiber entsprechende Kosten verlangt. Dann wird die Registrierung als Betreiber einer Drohne aller Voraussicht nach ca. 20 bis 30 Euro kosten.

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Autor: Getsafe