Die sieben wichtigsten Fragen zu Homeoffice und Corona

Wir erklären dir, welche Rechte und Pflichten du jetzt im Homeoffice hast und wie du abgesichert bist

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Lesedauer: 6 Minuten2020-04-21
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Sieben Fragen zu Homeoffice in Zeiten von Covid-19

Viele Unternehmen haben ihre Mitarbeiter von heute auf morgen ins Homeoffice geschickt. Eine Vorsichtsmaßnahme, die mit vielen rechtlichen Unsicherheiten verbunden ist. Was darf, was muss ein Arbeitnehmer im Homeoffice tun? Wer kommt für die Kosten der Arbeitsmaterialien auf? Und was passiert, wenn im Homeoffice der Laptop kaputt geht? Wir erklären dir, welche Rechte und Pflichten du jetzt im Homeoffice hast und wie du abgesichert bist.

Wann darf ich im Homeoffice arbeiten? Wann muss ich es?

Fangen wir mit der wichtigsten Frage an: Darfst du derzeit einfach von Zuhause aus arbeiten? Die Antwort ist nein. Ein Recht auf Homeoffice gibt es nicht – es sei denn, dies ist im Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vorgesehen. In diesen Fällen kannst du als Arbeitnehmer zumindest zu einem bestimmten Umfang auf Homeoffice bestehen. Umgekehrt gilt auch: Dein Chef kann dich nicht dazu zwingen, von Zuhause aus zu arbeiten. Eine Homeoffice-Vereinbarung muss immer einvernehmlich getroffen werden. Wenn du im Homeoffice arbeiten willst, sprich mit deinem Arbeitgeber. Gerade jetzt denken viele Betriebe über Homeoffice nach, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Die Chancen stehen nicht schlecht, dass ihr – wenn auch vorübergehend – eine Lösung findet.

Wie ist das nun, wenn du Angst hast, dich mit dem Virus anzustecken? Hier gilt: Ohne gesundheitliche Gründe einfach zu Hause zu bleiben ist nicht möglich. Auch wenn dein Kollege hustet oder deine Tischnachbarin den Anflug einer Erkältung zeigt, reicht das nicht aus. Wer der Arbeit fernbleiben will, braucht eine Krankschreibung.

Anders sieht es aus, wenn du einen begründeten, ernsthaften Verdacht hast, dass du deine Gesundheit gefährdest, wenn du deine Tätigkeit weiterhin ausübst. Wenn du etwa zur Risikogruppe zählst und die Abstandsregelungen nicht einhalten kannst, solltest du mit deinem Arbeitgeber sprechen. Er hat eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter.

Unabhängig von Corona solltest du natürlich zu Hause bleiben, wenn du dich krank fühlst. Informiere deinen Arbeitgeber und erkundige dich bei deinem Arzt oder der örtlichen Gesundheitsbehörde, was du tun sollst. Auch wenn du in Kontakt mit einer Person warst, bei der eine Covid-19-Infektion festgestellt wurde, bleibe vorerst zu Hause, bis geklärt ist, wie du mit dem Verdachtsfall umgehen sollst.

Muss ich von Zuhause aus arbeiten, wenn ich unter Quarantäne stehe, aber nicht infiziert bin?

Nehmen wir mal an, du hattest Kontakt zu einer mit Covid-19 infizierten Person und musst für zwei Wochen in Quarantäne. In diesem Fall gebietet es die sogenannte Treuepflicht zum Arbeitgeber, dass du von Zuhause aus weiter arbeitest, sofern du die Möglichkeit dazu hast.

Darf mich mein Chef im Homeoffice kontrollieren?

Im Homeoffice gelten die gleichen Regelungen wie an deinem regulären Arbeitsplatz auch. Einfach Däumchen drehen und Kaffee trinken ist also nicht drin – du musst genauso viele Stunden und genauso konzentriert arbeiten wie im Büro. Dein Vorgesetzter kann beispielsweise darauf bestehen, dass du dich offiziell an- und abmeldest. Sinnvoll ist, Kernarbeitszeiten festzulegen, in denen du erreichbar sein musst. Grundsätzlich darf dein Vorgesetzter deine Leistung auch stichprobenartig kontrollieren. Das heißt allerdings nicht, dass er dich acht Stunden am Tag per Webcam überwachen oder sogenannte Keylogger einsetzen darf, die deine Tastatureingaben erfassen. Eine Mitarbeiterüberwachung muss immer angemessen und transparent sein.

Theoretisch darf sich dein Chef auch vor Ort ein Bild von deinem Arbeitsplatz machen, um sicherzustellen, dass der Arbeitsplatz ordnungsgemäß ausgestattet ist. In Zeiten des Kontaktverbots wird er davon vermutlich keinen Gebrauch machen – gesetzlich erlaubt ist es jedoch.

Bin ich im Homeoffice versichert?

Auch im Homeoffice bist du gesetzlich unfallversichert, sofern der Unfall bei einer dienstlichen Tätigkeit passiert. Läufst du etwa zum Drucker und stolperst, bist du versichert. Wenn du dagegen zwischendurch die Wäsche aufhängst und ausrutschst oder beim Fensterputzen von der Leiter fällst, dann ist das deine Privatsache. Für solche häuslichen Unfälle empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung.

Und wenn du dir zu Hause dein Mittagessen kochst oder zur Toilette gehst? Dann zählt das als rein private Tätigkeit, bei der die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift. Der Grund: Du bewegst dich in deinem vertrauten Umfeld. Im Betrieb dagegen ist auch der Weg zur Toilette und zur Nahrungsaufnahme versichert.

Wer zahlt meine Arbeitsmaterialien im Homeoffice?

Unter normalen Gegebenheiten ist dein Arbeitgeber vertraglich dazu verpflichtet ist, dir den Heimarbeitsplatz auszustatten. Dazu zählen Computer oder Notebook mit Dockingstation, Bildschirm, Tastatur, Maus und andere Materialien, die für eine produktive Heimarbeit notwendig sind. Auch Schreibtisch oder Bürostuhl können vertraglich vereinbart werden. Der Arbeitgeber muss sogar eigentlich darauf achten, dass du zu Hause die Arbeitsschutzauflagen einhältst – wie im Unternehmen auch. So dürfen keine Kabel quer im Zimmer liegen und es muss ein Raum mit Tageslicht vorhanden sein.

Soweit die Theorie. Doch die Praxis sieht in Zeiten von Corona vermutlich anders aus. Viele Mitarbeiter handeln pragmatisch und nutzen ihren privaten PC oder Laptop, auch wenn sie dazu nicht verpflichtet sind. Einfach die Arbeit zu verweigern, weil dein Arbeitgeber nicht ausreichend Laptops hat, ist jedenfalls nicht zu empfehlen. Viele Betriebe sind mit der plötzlichen Verlagerung ins Homeoffice schlicht überfordert.

Hier solltest du deinem Arbeitgeber unter die Arme greifen. Wenn du dir kurzerhand einen Arbeitsplatz zu Hause einrichtest, so kläre vorab, welche Kosten der Arbeitgeber übernimmt. Wenn du zum Arbeiten etwa zwingend einen Drucker benötigst, muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen – einen teuren Designer-Bürostuhl muss er aber nicht bezahlen.

Und was die erhöhten Stromkosten angeht: Normalerweise müsste auch hier dein Arbeitgeber die Mehrkosten bezahlen. Doch wie ermittelst du, ob du nun täglich 17 oder 38  Cent höhere Stromkosten hast? Und was ist, wenn du dein Mittagessen an der Herdplatte zu Hause kochst und nicht in die Kantine gehst? Was machst du, wenn du eine Internet-Flatrate hast? Du siehst schon: In der Realität ist es kaum möglich, die tatsächlich entstandenen Kosten zu ermitteln. Sinnvoll ist es daher, eine monatliche Aufwandspauschale zu vereinbaren.

Und was passiert, wenn der Rechner kaputt geht?

In diesem Fall ist grundsätzlich der Arbeitgeber verpflichtet, Ersatz zu beschaffen und auch zu bezahlen – und zwar unabhängig davon, ob es dein privater oder dein dienstlicher Rechner ist. Schließlich liegt es ihm am Herzen, dass du nahtlos weiterarbeiten kannst. Voraussetzung ist natürlich, dass du den Computer nicht mutwillig beschädigt hast. Eine Absicherung deiner Arbeitsmaterialien über deine private Haftpflichtversicherung ist leider nicht möglich. Diese sichert dich in deinem Privatleben vor Ansprüchen durch Schäden, die du in deinem privaten Bereich Dritten verursachst.

Wie gehe ich im Homeoffice mit vertraulichen Daten um?

Wenn du von zu Hause aus arbeitest, wirst du nicht umhin kommen, firmeninterne Daten zu nutzen. Doch auch im Homeoffice müssen alle Verordnungen und Vorschriften zum Datenschutz eingehalten werden. Für deinen Arbeitgeber ist das eine große Herausforderung, denn im Zweifel haftet er für Datenschutzverstöße – egal, ob im Homeoffice oder im Büro passieren.

Je nachdem, mit welcher Art von Daten du in Berührung kommst, muss dein Arbeitgeber beispielsweise dafür sorgen, dass du nur per kennwortgeschützter VPN-Verbindung auf das Unternehmensnetzwerk zugreifen kannst oder sämtliche Hardware verschlüsselt ist. Strenggenommen muss er auch sicherstellen, dass dein Arbeitsplatz abschließbar ist, sodass andere Personen in deinem Haushalt nicht mitlesen oder mithören können.

Hier merkst du sicher schon: Zwischen Theorie und Praxis liegen oft Welten. Vielleicht arbeitest du am Küchen- oder Wohnzimmertisch, während deine Kinder eine Eisenbahn quer durch alle Zimmer bauen oder für sich entdeckt haben, die Wand zu bemalen? Oder du teilst dir den PC mit deinem Lebenspartner?

Wichtig ist, dass du nicht leichtfertig mit personenbezogenen Daten umgehst. Wenn gewisse Betriebsgeheimnisse und sensible Daten eigentlich nicht für die Augen deiner Familie gedacht sind, dein Rechner aber für alle zugänglich ist, solltest du deinen Arbeitgeber informieren. Er muss dann entscheiden, wie er das Problem löst. Auch wenn es zu einer Datenpanne kommt, musst du das deinem Arbeitgeber melden. In jedem Fall empfiehlt sich eine Datenschutzvereinbarung speziell fürs Homeoffice.


Lydia
Autor: Lydia