Richtig versichert im Sommerurlaub

Welche Versicherungen brauche ich wirklich? Mit diesen Versicherungen startest du sorglos in deinen Sommerurlaub

Artikel
Lesedauer: 4 Minuten2018-07-19
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Sommerzeit ist Ferienzeit und viele Urlauber stellen sich die Frage: Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde? Oder mein Flug ausfällt? Bin ich ausreichend versichert? Und welche Rechte habe ich?

Wichtige Fragen zum Thema Urlaub und Versicherungen

Brauche ich vor Beginn der Reise eine Auslandskrankenversicherung?

Klar, auch im Urlaub kann man krank werden. Die gute Nachricht: Bei den meisten klassischen Reisezielen ist eine gute medizinische Versorgung heutzutage kein Problem mehr. Ein Arztbesuch im Ausland bedeutet aber, dass du eine Rechnung erhältst, die du erst einmal selbst zahlen musst. Je nachdem, worum es geht, kann das sehr teuer werden. Selbst innerhalb der EU übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nicht immer.

Gut zu wissen: Eine Reisekrankenversicherung gilt für Reisen bis zu acht Wochen. Wer länger unterwegs ist, zum Beispiel für Work and Travel, als Au-pair oder als Student, braucht eine Auslandskrankenversicherung für Langzeitreisen. Sie kann für bis zu zwei Jahre oder manchmal auch länger abgeschlossen werden.

Wer bezahlt den Krankenrücktransport nach Deutschland?

Wenn du so schwer erkrankst oder dich verletzt, dass ein spezieller Rücktransport nach Deutschland nötig ist, kann das richtig teuer und sogar existenzbedrohend werden. Beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sollte also unbedingt darauf geachtet werden, dass die Kosten für den Krankenrücktransport übernommen werden – die gesetzlichen Kassen zahlen hier in der Regel nichts!

Ist eine Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Auch auf Reisen kann ein Sach- oder Personenschaden entstehen und das kann teuer werden. Es kann zum Beispiel sein, dass die Vase, die du in der Ferienwohnung heruntergeworfen hast, nicht von IKEA, sondern aus dem 18. Jahrhundert stammt und sehr wertvoll war. Oder du übersiehst vor lauter Begeisterung über den Sonnenuntergang einen Fußgänger und fährst ihn mit dem Leihrad an. Ohne Haftpflichtversicherung hast du dann, je nach Schadenshöhe, eventuell ein großes Problem.

Die gute Nachricht: Bei den meisten privaten Haftpflichtversicherungen ist ein Auslandsaufenthalt von bis zu zwölf Monaten kein Problem. Um sicherzugehen, kannst du zum Beispiel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachsehen.

Generell und nicht nur im Urlaub gilt: Wenn du noch keine Haftpflichtversicherung hast, solltest du das schnellstmöglich ändern!

Jetzt eine Haftpflichtversicherung abschließen!

Welche Versicherungen brauche ich eventuell?

Reiserücktrittsversicherung

Wer eine Reise kurzfristig wegen einer Erkrankung, eines Unfalls oder Jobwechsels absagen muss, bleibt auf den Stornokosten sitzen. Es lohnt deshalb, über eine Reiserücktrittsversicherung nachzudenken. Bei einer Jahresversicherung sind auch einzelne Flugtickets oder Übernachtungen versichert. Vor allem bei teuren Reisen, sollte also über eine Reiserücktrittsversicherung nachgedacht werden.

Reiseabbruchversicherung

Eine Reiseabbruchversicherung lohnt sich vor allem, wenn damit gerechnet werden muss, dass die Reise eventuell abgebrochen werden muss (z. B. weil man selbst oder ein Familienmitglied krank ist). Sie kommt nicht nur für Leistungen auf, die nicht in Anspruch genommen wurden, sondern übernimmt auch Zusatzkosten, wie zusätzliche Hotelnächte, Umbuchungskosten, Transportkosten usw. Achtung: Der genaue Grund für den Reiseabbruch muss in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sein. Nicht jede Police übernimmt jeden Schadensfall.

Beide Versicherungen können häufig auch in Kombination abgeschlossen werden.

Welche Urlaubsversicherungen sind unnötig?

Gepäckversicherung

Eine Gepäckversicherung lohnt sich fast nie. Sollte dein Gepäck nämlich geklaut werden, musst du beweisen, dass du es zu keinem Zeitpunkt aus den Augen gelassen hast. Klingt schwierig? Es ist sogar fast unmöglich! Es sei denn, dein Gepäck wurde dir vor den Augen mehrerer Zeugen und Videokameras aus der Hand gerissen. Meistens sind es am Ende aber doch kleine Unaufmerksamkeiten, die zum Verlust des Gepäcks führen.

Anderes gilt bei der Zerstörung durch Feuer oder Überschwemmungen. Aber selbst dann wird nur der Zeitwert der Gegenstände ersetzt – also der Wert, den die Dinge zum Zeitpunkt des Verlusts tatsächlich noch haben. Du benötigst dann alle Rechnungen im Original (und wer hat die schon?). Natürlich ist auch das Risiko, dass dein Gepäck in Flammen aufgeht, deutlich geringer, als dass es gestohlen wird.

Fazit: Reisegepäckversicherungen versprechen viel und halten wenig. Du kannst deshalb getrost darauf verzichten. Die gute Nachricht: Wenn du eine Hausratversicherung hast, ist dein Gepäck in vielen Fällen abgesichert. Das gilt z. B. beim Einbruch in deine Ferienwohnung oder bei Diebstahl im Hotelzimmer (Achtung, nicht im Auto!). Für sehr teure Ausrüstung, wie Kamera-Equipment oder teure Sportgeräte / Musikinstrumente, gibt es Spezialversicherungen.

Worauf muss ich beim Abschluss von Reiseversicherungen achten?

„Wer eine Reise wegen Krankheit nicht antreten kann, bleibt auf den Kosten sitzen!“ Mit dramatisierenden Formulierungen wie dieser versuchen Online-Reiseportale ihre Kunden zum Abschluss einer Versicherung zu bewegen. „Notfall“ denkt man und schaltet sofort in den What-if-Modus. Was, wenn tatsächlich jemand krank wird und der Urlaub platzt?

Generell gilt: Reiseportale dürfen Kunden keine Versicherung aufdrängen und Versicherungspakete, wie sie von vielen Reiseveranstaltern angeboten werden, sind häufig überflüssig. Wer diese All-in-one-Pakete bucht, ist am Ende meistens überversichert. Darin enthalten sind nämlich nicht nur eine Auslandskranken- und eine Reiserücktrittsversicherung, sondern auch unnötige Komponenten, wie eine Gepäckversicherung. Oder es ist z. B. eine Unfallversicherung mit unzureichender Deckungssumme integriert. Deshalb: Ganz genau hinschauen oder gleich die Finger davon lassen!

Was ist bei Flugreisen zu beachten?

Wer als Fluggast in der EU unterwegs ist, hat bereits ab 2 Stunden Verspätung Anspruch auf Versorgungsleistungen durch die Airline. Ab 3 Stunden Verspätung steht dem Reisenden außerdem eine Entschädigung zu. Die Airline muss dann je nach Strecke bis zu 600 Euro zahlen. Einzige Voraussetzung: Die Fluggesellschaft ist selbst für die Verspätung verantwortlich. Bei außergewöhnlichen Umständen (Wetter oder Streik) muss die Fluggesellschaft nicht zahlen!

Staffelung nach Flugdistanz:

  • weniger als 1.500 km = 250 € Entschädigung
  • zwischen 1.500 – 3.500 km = 400 € Entschädigung
  • mehr als 3.500 km = 600 € Entschädigung

Es spielt übrigens keine Rolle, wie teuer der Flug war. Auch bei Billigfliegern bist du entschädigungsberechtigt – selbst wenn die Reisekosten niedriger sind, als die Entschädigung.

Ausfall

Grundsätzlich sind Fluggesellschaften in der Pflicht, Passagiere schnellstmöglich über einen Flugausfall zu informieren und einen zumutbaren Ersatzflug zu finden. Das ist auch im Interesse der Airline, weil sie womöglich dadurch von einer Entschädigungszahlung befreit werden kann. Möchte man aber gar nicht mehr fliegen, ist dies auch möglich und man kann den Flugpreis zurückfordern und hat ggfs. auch Anspruch auf eine Entschädigung.

Wurde dein Flug annulliert, hast du die Wahl zwischen:

  • der vollen Erstattung des Ticketpreises ODER
  • einer zeitnahen alternativen Beförderung, z. B. per Flugzeug oder Bahn ODER
  • einer alternativen Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt (bei verfügbaren Plätzen) ODER
  • einem zeitnahen Rückflug zum Ausgangspunkt deiner Reise.

Das Wichtigste ist: Wird dein Flug gestrichen und du lässt dir den Ticketpreis erstatten oder zeitnah eine alternative Beförderung anbieten, kann dir trotzdem eine Entschädigung zustehen – vorausgesetzt, du hast weniger als 14 Tage vor Abflug von der Annullierung erfahren!

Hast du Fragen zum Thema? Kontaktiere uns. Das Getsafe-Team berät dich gerne. Schreib uns an [email protected].

Bleib sicher!

Neeve
Autor: Neeve