Wer ist verantwortlich, wenn mein Kind etwas kaputt macht?

7 Fakten zu Aufsichtspflicht, Haftungsprivileg und Familienhaftpflichtversicherung

Die ersten Worte, die ersten Schritte und der erste Tag in der Schule: All das sind denkwürdige Meilensteine für die stolzen Eltern. Aber kaum dass die Kleinen auf zwei Beinen stehen, kann es auch drunter und drüber gehen. In diesem Artikel erfährst du, wer haftbar ist, wenn dein kleiner Rabauke etwas kaputt macht, und wie du dich gegen solche Risiken leicht absichern kannst.

1. Kinder unter sieben Jahren sind nicht haftbar

In Deutschland können Kinder unter sieben Jahren für das, was sie tun – sei es vorsätzlich oder versehentlich – nicht haftbar gemacht werden. Das heißt: Wenn dein Kind etwas beschädigt oder zerbricht, das jemand anderem gehört, müssen weder du noch dein Kind dafür bezahlen. Neugierig, wer den Schaden übernimmt? Dann lies weiter bei Punkt 7 dieses Artikels und finde es heraus.

2. Haftungsprivileg für Kinder bei Verkehrsunfällen

Auch auf der Straße gelten für Kinder Sonderregeln. Im sogenannten "fließenden Verkehr" beträgt das Haftungsalter zehn Jahre. Was heißt das genau? Wenn deine Neunjährige auf dem Fahrrad den Guckindieluft macht und ein ausweichender Fahrradfahrer wegen ihr stürzt, kann deine Tochter dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Aber: Diese Regel gilt nur für den fließenden Verkehr. Wenn sie also zerstörungswütig ein parkendes Auto zerkratzt, musst du als Elternteil für den Schaden gerade stehen.

3. Grundsätzlich gilt für Eltern die Aufsichtspflicht

Auch wenn dein Kind nicht haftbar gemacht werden kann, solltest du als Elternteil natürlich immer Sorge dafür tragen, dass dein Zögling möglichst keine Schäden verursacht. Alle Eltern unterliegen der Aufsichtspflicht. Das heißt: Sie müssen wissen, wo ihre Kinder sich aufhalten und was sie tun und sollten stets in der Lage sein, einzugreifen, wenn das Kind sich oder andere in Schwierigkeiten bringen könnte. Wenn du als Elternteil diese Pflicht vernachlässigst, haftest du für die Schäden, die dein Kind verursacht.

Wird der Schaden teuer, kannst du deine Haftpflichtversicherung konsultieren. Der Versicherer oder ein Richter wird den Fall dann individuell beurteilen. Bei der Entscheidung, ob die Versicherung greift, werden Reife, Charakter, Intelligenz und Situation des Kindes berücksichtigt. Achte auf jeden Fall darauf, dein Kind vor allem in gefährlichen Situationen immer gut im Auge zu behalten; zum Beispiel an Flüssen und Seen, stark befahrenen Straßen oder wenn Zerbrechliches, Feuerzeuge oder Werkzeuge in Griffnähe sind.

4. Kindergärten, Kindertagesstätten und Babysitter übernehmen die Haftung

Der erste Tag ohne Mama im Kindergarten – das ist für viele Kinder und auch für die Eltern ein aufregendes Ereignis. Mit der Obhut gibst du hier auch zeitweise deine Aufsichtspflicht ab. Wenn dein Kind also im Kindergarten, der Schule oder einer Kindertagesstätte auf die Brille eines Schulkameraden tritt oder den Ärmel seiner Jacke abreißt, bist nicht du, sondern die jeweilige Institution dafür verantwortlich und muss für die Entschädigung aufkommen. Dasselbe gilt für Babysitter, mit denen du einen schriftlichen Vertrag vereinbart hast.

5. Du bist verantwortlich für die Internetnutzung deines Kindes

In Zeiten der Digitalisierung kommen auch schon die ganz Kleinen früh in Berührung mit Smartphones und Computern und lernen schnell, wie man die verschiedenen Geräte und das Internet nutzt. Als Elternteil bist du dafür verantwortlich, deinem Kind beizubringen, wie es sicher und legal mit dem Internet umgeht. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Deine Verantwortung geht sogar so weit, dass du die Internetnutzung deines Kindes im Verdachtsfall überwachen oder gar verbieten solltest. Eine Haftpflichtversicherung schützt dich zwar nicht vor Cyberkriminalität per se. Aber wenn du oder dein Kind versehentlich einen Virus herunterladen oder teilen und dadurch Schäden an Dritten entstehen, kommt deine Haftpflichtversicherung dafür auf.

6. Mitversichert: Haftpflichtversicherung für dein Kind gilt länger als du denkst

Wenn du bei der Getsafe Haftpflichtversicherung die Erweiterung Familie vereinbart hast, ist dein Kind langfristig mitversichert. Dein Kind genießt den geteilten Versicherungsschutz für die gesamte weiterführende Ausbildung, wie etwa eine Lehre oder ein Studium, wenn es direkt nach der Schule damit beginnt und kann auch noch ein weiteres Jahr andauern. Wenn er oder sie heiratet oder die erste Arbeitsstelle antritt, muss dein Kind sich selbst versichern. Mitversichern kannst du übrigens nicht nur die eigenen, sondern ebenso Stief-, Adoptiv oder Pflegekinder.

7. Versicherung zahlt manchmal auch für Unter-Siebenjährige!

Stell dir vor: Dein Sechsjähriger ist gerade in seiner Forscher-Phase und stellt alles und jeden auf die Probe. Diesmal testet er, was passiert, wenn er das iPhone des Nachbarn die Toilette herunterspült. Und seine vierjährige Schwester nutzt die 5 Minuten, in denen du nicht hinsiehst, um den Flüssigkleber in den neuen Teppich deiner Freundin einzuarbeiten. In beiden Fällen kommt definitiv eine unangenehme Situation auf dich zu – und dass unser Artikel besagt, man haftet nicht für seine Kids, wenn sie unter sieben Jahre alt sind, wird dir wahrscheinlich wenig helfen. Aber keine Sorge – mit der Getsafe Familienhaftpflicht hast du direkt ein Friedensangebot zur Hand: Die Chancen stehen gut, dass sie auch in solchen Fällen zahlt. Bis zu 50.000 Euro kannst du von deiner Haftpflicht bekommen, wenn deine Kinder etwas kaputt machen und nicht dafür haftbar gemacht werden können. Das sollte die Wogen wieder glätten.

Egal, ob dein Spross ein kleiner Engel oder eher ein Frechdachs ist – einige der kleinen oder größeren Pannen des Alltags kann die Familienhaftpflichtversicherung von Getsafe wieder ausbügeln.