How to secure yourself and your family right.
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Du solltest prüfen, ob es sinnvoll ist, deinen Ehepartner mitzuversichern oder ob eine separate Versicherung besser passt. Außerdem lohnt sich ein Blick auf Familienzusatzversicherungen und mögliche Rabatte für Verheiratete, um den Versicherungsschutz optimal an deine neue Lebenssituation anzupassen.
Für Singles, die bald heiraten, ist es sinnvoll, über eine Familienabsicherung nachzudenken, etwa durch eine Risikolebensversicherung, die im Todesfall die finanzielle Sicherheit des Partners oder der Familie gewährleistet. Auch eine Einkommensschutzversicherung kann wichtig sein, um bei Krankheit oder Unfall den Lebensstandard zu sichern.
Nach der Heirat kannst Du Deinen Partner in Deine gesetzliche Krankenversicherung (z.B. Barmer) aufnehmen, wenn er als Student ohne eigenes Einkommen versichert ist. Dazu musst Du die Heiratsurkunde beim Einwohnermeldeamt vorlegen und anschließend eine Kopie zusammen mit der Heiratsurkunde bei Deiner Krankenkasse einreichen. Dein Partner kann dann kostenfrei über die Familienversicherung mitversichert werden, solange er studiert und kein eigenes Einkommen hat.
Die Steuerklasse ändert sich nicht automatisch nach der Heirat. Du musst selbst aktiv werden und die Änderung bei Deinem Finanzamt beantragen. Dabei hängt die Wahl der Steuerklassen von Eurem gemeinsamen Einkommen ab, zum Beispiel Kombinationen wie III/V oder IV/IV sind möglich. Es kann sinnvoll sein, einen Steuerberater zu konsultieren, um die optimale Steuerklassenwahl zu treffen, besonders wenn sich das Einkommen eines Partners ändert.
Du kannst eine Person namentlich als Bezugsberechtigten angeben oder den Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes. Falls du noch nicht verheiratet bist, kannst du auch Eltern oder andere Angehörige angeben. Änderungen sind unkompliziert möglich: Ein unterschriebener kurzer Brief reicht aus, um die Bezugsrechte anzupassen.
Wenn du vor der Heirat deine Eltern als Bezugsberechtigte angibst und später heiratest, kannst du den Bezugsberechtigten jederzeit ändern. Nach der Heirat ist es üblich, den Ehepartner als Bezugsberechtigten einzutragen. Falls zum Zeitpunkt des Todes kein Ehepartner vorhanden ist, gilt die Erbreihenfolge, also zuerst Eltern, dann Geschwister.
Im Vertrag kannst du als Begünstigte zum Beispiel deinen Ehepartner oder deine Partnerin sowie Kinder eintragen lassen. Es ist möglich, nur den Namen des Partners oder der Partnerin einzutragen. Die Versicherung erkennt den Status automatisch, wenn ihr verheiratet seid, sodass die Eintragung unkompliziert ist.
Die Begünstigtenregelung passt sich automatisch an Deine aktuelle Lebenssituation an. Das bedeutet, dass bei einer Scheidung und anschließender neuer Ehe Deine neue Partnerin oder Dein neuer Partner automatisch als Begünstigte gelten. Die frühere Partnerin oder der frühere Partner ist dann nicht mehr berechtigt, Leistungen aus der Rentenversicherung zu erhalten.
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